ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Fantasy Factory Betriebsges.m.b.H
für den Verkauf von Tickets übers Internet innerhalb Österreichs

§ 2 Vertragsabschluss und Rücktritt

Die Angebote des Online-Shops sind unverbindlich.

Mit dem Anklicken des Bestell-Buttons erklärt der Besteller verbindlich gegenüber dem Anbieter, die ausgewählten Tickets erwerben zu wollen.

Der Vertrag kommt durch Erklärung des Anbieters nach Absendung der Bestellung zustande. Die Erklärung geht dem Besteller unmittelbar nach Anklicken des Bestell-Buttons zu. Mit ihr ist der Vertrag zustande gekommen.

Der Anbieter verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Der Anbieter hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern das angebotene Kartenkontingent erschöpft ist. Er verpflichtet sich, den Besteller hierüber innerhalb von 5 Tagen zu informieren.

Sollten zwischenzeitlich eine Zahlung erfolgt sein, verpflichtet sich der Anbieter zur unmittelbaren Rückzahlung. Sofern die Möglichkeit besteht, kann auf Wunsch des Bestellers die Bestellung auf ein anderes Datum geändert werden.

Jahreskarten ermächtigen die auf die Jahreskarte ausgestellte Person, den Park jederzeit während der Parköffnungszeiten zu betreten – explizit ausgeschlossen davon sind Tage, an denen der Park ausgebucht ist und deswegen kein Gast mehr den Park betreten darf, sowie mehrtätige Eventtage, an denen der Park Gefahr läuft, ausgebucht zu sein, wobei der Anbieter sich dazu verpflichtet, zumindest eine Reservierungsmöglichkeit für einen Tag bereitzustellen.

Für extra Events, die in keinem Zusammenhang mit dem normalen Parkbetrieb stehen, wie zum Beispiel Konzerte am Parkgelände, Veranstaltungen dritter, parkfremder Personen/Unternehmen, privater Firmenfeiern am Parkgelände oder Ähnlichem, hat die Jahreskarte keine Gültigkeit. Diese Veranstaltungen sind daran erkennbar, dass sie nicht direkt oder explizit gesondert bei den Park-Öffnungszeiten ausgewiesen werden.

Bei Angabe einer E-Mail-Adresse erhält der Besteller Tickets für den Besuch des Fantasiana Erlebnispark Straßwalchen als E-Ticket zugesandt oder kann die Tickets ausdrucken. Andernfalls erhält der Besteller die Tickets am Besuchstag gegen Vorlage seiner Bestätigung/Gutschein (z. B. Saisonkarte) an der Kasse.

§ 3 Lieferung / Leistung

Der Anbieter liefert / reserviert die Tickets gem. § 2.

Die Tickets berechtigen den Besteller zum Eintritt in den Fantasiana Erlebnispark Straßwalchen / zum Zutritt zur Nutzung von Veranstaltungen am gebuchten Geltungstag bzw. an einem Tag während der Geltungsdauer des Tickets.

Der Besteller akzeptiert mit der Bestellung des Tickets die Eintritts- und Benutzungsbedingungen des Fantasiana Erlebnispark Straßwalchen.

§ 4 Fälligkeit und Zahlung

Der Kaufpreis wird sofort mit der Bestellung fällig.

Der Besteller kann den Kaufpreis per Kreditkarte oder PayPal zahlen. Der Versand der Tickets erfolgt erst nach Gutschrift des Zahlbetrages auf dem Konto des Anbieters.

§ 5 Ermächtigung zur Adressweitergabe

Der Besteller weist sein Kreditinstitut, das durch die angegebene Bankleitzahl bezeichnet ist, an, bei Nichteinlösung der Lastschrift oder bei Widerspruch gegen die Lastschrift dem Unternehmen oder einem von ihm beauftragten Dritten auf Aufforderung den Namen und die Anschrift des Bestellers mitzuteilen, damit der Anbieter seinen Anspruch gegen den Besteller geltend machen kann.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche hat der Anbieter das Recht, ausgelieferte Tickets zum Eintritt zu sperren.

§ 7 Mängelgewährleistung und Haftung

Gemäß § 3 wird mit dem Erwerb des Tickets das Recht zum einmaligen Eintritt in den Fantasiana Erlebnispark Straßwalchen gemäß des auf dem Ticket aufgedruckten Eintrittsdatums erworben.

Der Besteller hat somit den Anspruch auf alle Leistungen, die am entsprechenden Tag allen Besuchern des Fantasiana Erlebnisparks zur Verfügung gestellt werden.

Er hat keinen Anspruch auf den vollständigen und ungestörten Betrieb aller Attraktionen des Parks. Betriebsstörungen oder auch der Ausfall einzelner Attraktionen für einen ganzen Tag stellen keinen Mangel dar. Schadenersatzansprüche entstehen dem Besteller daraus nicht.

Wird die Leistung nicht während der Geltungsdauer des Tickets in Anspruch genommen, steht dem Besteller kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises oder Gewährung eines Antritts an einem anderen Tag zu.

Ersatzansprüchen aus Schäden, die dem Besucher bei vertragsmäßiger Nutzung der Attraktionen entstehen, bleiben hierfür unberührt.

Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 8 Datenschutz

Der Anbieter ist berechtigt, alle Daten, die die Geschäftsbeziehung mit dem Besteller betreffen, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für Verträge mit Kaufleuten gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Salzburg, ansonsten gelten die Regelungen des ABGB.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

Stand 01/2014
Fantasy Factory Betriebsges.m.b.H
Märchenweg 1, A-5204 Straßwalchen

 

1. GELTUNG

 

Die Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGBs“) samt der hierin verwiesenen und einen Bestandteil der AGBs bildenden Parkordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung (im Folgenden die „Parkordnung“) wird beim Kauf einer Eintrittskarte bzw. eines Gutscheins sowie beim Abschluss des Besuchervertrags insbesondere auch beim Kauf einer Jahreskarte zwischen der Fantasy Factory Betriebsges.m.b.H und dem Besucher ohne weiteres Zutun vereinbart. Hilfsweise erkennt ein Besucher mit Betreten der Parkanlagen die jeweils gültigen AGBs und Parkordnung für sich und in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter auch für den Vertretenen als gültig und rechtsverbindlich an. Die AGBs und die Parkordnung sind auf der Homepage des FANTASIANA (www.fantasiana.at) im Folgenden die „Homepage“ abrufbar. Diese AGBs gelten für das gesamte Vertragsverhältnis aus den Kauf- und Besucherverträgen.

 

2. VERTRAGSABSCHLÜSSE

 

Der Kaufvertrag über eine Eintrittskarte (Tagesticket und Jahreskarte) bzw. einen Gutschein kommt mit Erhalt des vollständigen jeweils geltenden Kaufpreises für eine Eintrittskarte bzw. für einen Gutschein bei Fantasy Factory Betriebsges.m.b.H und ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGBs (samt der hierin verwiesenen Parkordnung) zu Stande. Fantasiana unterliegt keinem Kontrahierungszwang und hat somit das Recht, Interessenten den Verkauf einer Eintrittskarte bzw. Jahreskarte auch ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Der Besuchervertrag kommt – ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGBs (samt der hierin verwiesenen Parkordnung) – zustande: a) bei Tagestickets und Jahreskarten: mit dem vom elektronischen Zutrittssystem gewährten Einlass in den Fantasiana Erlebnispark mit derjenigen Person, für welche das Tagesticket am Schranken gescannt wurde. b) bei Einlösung von Gutscheinen: mit der Person, für die das Tagesticket am Schranken gescannt wird bzw. mit der Person, auf die die Jahreskarte lautet.

 

3. LEISTUNGSUMFANG, PFLICHTEN VON FANTASIANA

 

Der Inhaber eines gültigen Tagestickets bzw. die Person, auf die eine gültige Jahreskarte ausgestellt ist, ist während der Saison zu den jeweiligen Öffnungszeiten sowie nach näherer Maßgabe der Parkordnung, insbesondere auch der dort aufgeführten Zutrittsbeschränkungen, zum Zugang in das FANTASIANA, zur unentgeltlichen Benützung der im FANTASIANA bestehenden Fahrattraktionen, Gebäude, Anlagen, Spielplätze, Spielgeräte, Wege, Wiesen und restlichen Einrichtungen sowie zur unentgeltlichen Benützung der Parkplätze berechtigt. Ausgenommen davon sind Attraktionen mit Münzeinwurf. Der Besuch der im FANTASIANA bestehenden Gastronomieeinrichtungen sowie die dortige Konsumation von Speisen und Getränken sind jeweils gesondert zu entlohnen. Gleiches gilt für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen in den im FANATASIANA bestehenden Geschäften. Die Parkanlagen umfassen aktuell (i) den FANTASIANA bestehend aus seinen Fahrattraktionen, Gebäuden, Anlagen, Spielplätzen, Spielgeräten, Wegen, Wiesen und restlichen Einrichtungen sowie die Parkplätze. FANTASIANA ist jederzeit berechtigt, die bestehenden Parkanlagen baulich zu verändern, ohne dass den Besuchern – insbesondere den Inhabern von Jahreskarten und Gutscheinen daraus Ansprüche zukommen. FANTASIANA ist verpflichtet, die Parkanlagen in verkehrssicherem Zustand zu erhalten und bemüht, seinen Besuchern die Benützung möglichst sämtlicher Einrichtungen (insbesondere auch Fahrattraktionen) zu ermöglichen. Wohlverstanden ist dabei, dass einzelne Einrichtungen wegen regulärer Kontrolle und Wartungsarbeiten, Verbesserungsarbeiten, Reparaturarbeiten, behördlicher Verfügungen, Schlechtwetters oder Naturereignissen wiederholt und ohne Vorankündigung unbenützbar sein können. Dem Besucher kommt diesfalls kein Recht auf Minderung oder gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Eintrittspreises oder auf sonstige Ausgleichs- oder Ersatzleistungen zu. FANTASIANA haftet nicht für die eingeschränkte Nutzbarkeit der bereitgestellten Fahrgeschäfte durch Stromausfälle. Es steht dem Besucher kein Anspruch auf Minderung oder gänzlicher oder teilweiser Rückerstattung des Eintrittspreises oder auf sonstige Ausgleichs- oder Ersatzleistungen zu. An Tagen mit großem Besucherandrang kann der Zutritt zu den Parkanlagen oder einzelner Anlagen aus Sicherheitsgründen eingeschränkt werden. FANTASIANA bittet für damit einhergehende Unannehmlichkeiten um Nachsicht. Ansprüche gegen FANTASIANA, wie Minderung oder gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Eintrittspreises oder sonstige Ausgleichs- oder Ersatzleistungen, sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Im Falle einer längeren als tageweisen Schließung des kompletten FANTASIANAS aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches der Fantasy Factory Betriebsges.m.b.H liegen (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Behördliche Schließungen, andere Fälle höherer Gewalt oder außerordentlicher Zufälle mit Ausnahme des Wetterrisikos) wird dem Besucher, mit dem ein entgeltlicher Vertrag zustande gekommen ist, eine Ersatzleistung ausnahmslos nur in Form eines Gutscheines bzw. im Fall von Jahreskarten in Form einer aliquoten Verlängerung der Laufzeit gewährt. Eine Barablöse ist ausgeschlossen. Bei nur vorübergehender, kürzer als 1 Tag dauernder Schließung des kompletten Parks oder nur teilweiser Schließung des FANTASIANA aufgrund solcher ebengenannten Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Fantasy Factory Betriebsges.m.b.H liegen, kommt dem Besucher kein Recht auf Minderung oder gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Eintrittspreises oder auf sonstige Ausgleichs- oder Ersatzleistungen zu. Bezüglich des Wetterrisikos gelten die gesonderten Regelungen dieser AGBs (siehe Punkt 13. Wetterrisiko).

 

4. KEINE BETREUUNG BEAUFSICHTIGUNGSBEDÜRFTIGER MENSCHEN DURCH FANTASIANA

 

Weder FANTASIANA noch das Parkpersonal übernehmen eine Betreuungspflicht für beaufsichtigungsbedürftige Menschen, insbesondere Kinder bis zum 14. Lebensjahr, schwerkranke und schwerbehinderte Menschen (im Folgenden: „beaufsichtigungsbedürftige Menschen“) oder für Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahrs. Die Betreuungspflicht liegt auch während des Aufenthalts in den Parkanlagen ausschließlich bei der Aufsichtsperson (mind. 18 Jahre alt!). Dies gilt auch dann, wenn Parkpersonal einem beaufsichtigungsbedürftigen Menschen erhöhte Aufmerksamkeit zukommen lässt.

 

5. AUFGABEN UND HAFTUNG DER AUFSICHTSPERSONEN

 

Aufsichtspersonen sind höflich und im Interesse der Sicherheit nachdrücklich aufgefordert, ihren Betreuungspflichten gegenüber beaufsichtigungsbedürftigen Menschen mit größtmöglicher Umsicht und dem gebotenen Verantwortungsbewusstsein nachzukommen. Die Anwesenheit von Parkpersonal kann Aufsichtspersonen von dieser Pflicht weder befreien noch den gebotenen Maßstab an Sorgfalt herabsetzen. Aufsichtspersonen sind – auch im Verhältnis gegenüber FANTASIANA – zur sorgfältigen Aufsicht beaufsichtigungsbedürftiger Menschen verpflichtet. Sie sind bei Verletzung ihrer Pflichten für jene Schäden des FANTASIANAS, anderer Besucher, des Parkpersonals oder Dritter verantwortlich und zur ungeteilten Hand haftbar, welche der zu beaufsichtigender Mensch infolge Pflichtenverletzung verursacht.

 

6. PFLICHTEN DER BESUCHER

 

Besucher sind – jeweils nach näherer Maßgabe der Parkordnung – insbesondere verpflichtet, auf den Parkanlagen stets im Einklang mit dem Gesetz, diesen AGBs, der Parkordnung und den näheren Handlungsanweisungen zu handeln, sämtliche Einrichtungen der Parkanlagen pfleglich zu behandeln, stets Rücksicht auf die Sicherheit und das Wohl der anderen Besucher zu nehmen, sämtlichen Meldepflichten gegenüber dem FANTASIANA zeitgerecht nachzukommen und insofern sie auch Aufsichtspersonen sind, ihren Aufsichtspflichten vollinhaltlich nachzukommen. Weitere Pflichten der Besucher bleiben von Obigem unberührt. Der Erwerb von Eintrittskarten auf andere Art als vom Schalter oder vom Onlineshop des FANTASIANA auf seiner Homepage erfolgt hinsichtlich der Echtheit auf eigenes Risiko, insbesondere, wenn Eintrittskarten von Resellern erworben werden. Muss das FANTASIANA aus wichtigem Grund für kurze Zeit verlassen werden, hat der Besucher beim Ausgang einen „Wiedereintritt“ zu erhalten. Der Sichtvermerk ermächtigt zum Wiedereintritt in das FANTASIANA am selben Tag. Dies gilt ebenso für Jahreskartenbesitzer, wenn diese am selben Tag den FANTASIANA verlassen und wieder betreten wollen.

 

7. ÖFFNUNGSZEITEN

 

Die Saison und die Öffnungszeiten ändern sich von Jahr zu Jahr und sind auf der Homepage ersichtlich. Die Dauer der aktuellen Saison ist den Aushängen im Eingangsbereich des FANTASIANAS bzw. der Homepage zu entnehmen. Während der regulären Saison ist die Parköffnungszeit in der Regel 10 Uhr. Die Parkschlusszeit variiert im Saisonverlauf und ist den Aushängen bzw. der Homepage zu entnehmen. Die Kassenschlusszeit bzw. der letzte Einlass ist generell um 16 UHR (ausgenommen Sonderevents). Zur fallweisen Änderung der Öffnungszeiten bei Schlechtwetter oder extremen Wetterverhältnissen siehe unter Punkt 12.

 

8. SONDERBESTIMMUNGEN FÜR TAGESTICKETS VOM ONLINESHOP

 

Über das Gesetz, diese AGBs sowie die jeweils gültige Parkordnung hinaus gelten für Tagestickets vom Onlineshop ergänzend nachstehende Bestimmungen: Tagestickets vom Onlineshop sind auf DIN A4 in lesbarer und scanbarer Qualität auszudrucken und vom Besucher mit unbeschädigtem, insbesondere auch nicht geknickten Bar- und QR-Code zum FANTASIANA mitzubringen. Alternativ können Tickets auch per Mobiltelefon als PDF-Dokument oder in einer Wallet vorgezeigt werden. Die Funktionalität des Scannens von Mobiltelefonen wird von FANTASIANA nicht garantiert. Ebenso kann das FANTASIANA keine Garantie für die Stärke des jeweiligen Mobilfunknetzes im Bereich des Parks übernehmen für den Fall, dass Bestätigungs-Emails aufgrund des schlechten Empfangs nicht zugestellt werden können. Das ausgedruckte Tagesticket vom Onlineshop berechtigt jenen zum Eintritt, der es erstmals am Besuchereingang scannt. Der Online-Käufer trägt sohin das Risiko unbefugter mehrfacher Ausdrucke des von ihm erstandenen Tagestickets oder unbefugt angefertigter Vervielfältigungen (Fotokopien). Nicht auf einen bestimmten Tag datierte Tickets, die über den Onlineshop von FANTASIANA gekauft wurden, gelten nur bis zum Ablauf der Saison, für die sie gekauft wurden und die im Wortlaut des Tickets vermerkt ist. Im Onlineshop gekaufte Tagestickets können während der Saison umgebucht werden. Die Umbuchung kann nur bis spätestens 10:00 Uhr des ursprünglich gebuchten Besuchertages erfolgen. Für die Umbuchung fällt eine Gebühr von EUR 3.- pro Ticket an. Im Onlineshop gekaufte Familientagtickets können nur auf Familientage umgebucht werden. Rabatte bzw. Abzüge, die für den Kauf des ursprünglichen Tickets genutzt wurden, verfallen im Falle einer Umbuchung. Für den Fall, dass die Tickets für den umgebuchten Tag teurer sind, als die ursprünglich gebuchten Tickets, ist dies als Aufpreis zu bezahlen. Datierte Tagestickets können ausnahmslos nur an dem Tag eingelöst werden, für den sie erworben wurden und der am Ticket vermerkt ist. FANTASIANA übernimmt keine Haftung für die Funktion der Kaufabwicklung im Online-Shop.

 

9. SONDERBESTIMMUNGEN FÜR DIE JAHRESKARTE

 

Über das Gesetz, diese AGBs sowie die jeweils gültige Parkordnung hinaus gelten für Jahreskarten ergänzend nachstehende Bestimmungen: Die Jahreskarte berechtigt ausschließlich den auf ihr genannten Inhaber zum Eintritt und kann nicht weitergegeben werden. Hingewiesen wird darauf, dass bei Sonderevents wie z.B. „Halloween“ aufgrund der erhöhten Nachfrage und der begrenzten Kapazität des Parks eine vorherige Besuchsreservierung über den Webshop des FANTASIANA erforderlich ist. Inhaber einer Jahreskarte haben während der Dauer des Sonderevents an einem Tag freien Zugang, wenn freie Kapazitäten verfügbar sind. Z.B. Dauer des Events „Halloween“ (Halloween Termine siehe Homepage www.fantasiana.at) – an einem dieser Tage kann der Park besucht werden. Es wird empfohlen, frühzeitig eine Reservierung vorzunehmen, da die Anzahl der buchbaren Plätze begrenzt ist und nach dem Prinzip „first come, first served“ vergeben wird. Ansprüche gegen FANTASIANA, wie Minderung oder gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Eintrittspreises oder sonstige Ausgleichs- oder Ersatzleistungen, sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Sollte der Besucher seine Jahreskarte vergessen, hat er ein Tagesticket zu kaufen. Wenn der Besucher das Parkpersonal am Schalter vor Erwerb des Tagestickets auf seine vergessene Jahreskarte hinweist, wird die Rechnung für sein Tagesticket mit einem entsprechenden Vermerk versehen. Der Besucher ist zur Rückerstattung der Kosten des Tagestickets berechtigt, wenn er spätestens am letzten Tag der jeweiligen Saison bis 16:00 Uhr (Einlangen) unter Vorlage des Originals der Rechnung über das Tagesticket samt Vermerk und der gültigen Jahreskarte die Rückerstattung verlangt. Bei Verlust der Jahreskarte wird für eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 eine Ersatzkarte ausgestellt. Wird die Jahreskarte innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach ihrem Ablauf verlängert, erhält der Inhaber gegen Vorlage der alten Jahreskarte einen Treuerabatt auf die neue Jahreskarte. Der Treuerabatt ist nicht mit allfälligen anderen Ermäßigungen kombinierbar. Nach Ablauf dieser Frist kann ausnahmslos kein Rabatt mehr gewährt werden.

 

10. SONDERBESTIMMUNGEN FÜR GUTSCHEINE

 

Es besteht die Möglichkeit, bei FANTASIANA entgeltlich Wertgutscheine zu kaufen. Über das Gesetz, diese AGBs sowie die jeweils gültige Parkordnung hinaus gelten für Gutscheine ergänzend nachstehende Bestimmungen: Der jeweilige Inhaber eines gültigen Wertgutscheins kann diesen am Schalter oder im FANTASIANA als Zahlungsmittel für Eintrittskarten und sämtliche im FANTASIANA angebotene Leistungen im WESTERN RESTAURANT, IM SHOP BEIM AUSGANG und im WESTERN SHOP verwenden. Die gesetzliche Verjährungsfrist ist insbesondere für unentgeltlich erworbenen Gutscheine ausgenommen.

 

11. SONDERBESTIMMUNGEN ZAHLUNG

 

Die Zahlung erfolgt vor Ort entweder in bar oder per Karte (Bankomatkarte, Kreditkarte) oder über die von uns angebotenen Onlinedienste. Eine Zahlung auf Rechnung bei unternehmensbezogenen Geschäften kann nur nach ausdrücklicher Vereinbarung erfolgen. Bei Zahlung auf Rechnung ist der offene Betrag sofort nach Erhalt der Rechnung und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden.

 

12. WETTERRISIKO

 

Das FANTASIANA und seine Einrichtungen liegen unter freiem Himmel und sind daher der Witterung unterworfen. Der Betrieb des FANTASIANAS ist bei Schlechtwetter oder extremen Wetterverhältnissen (wie insb. auch bei extremen Hitze- oder Trockenperioden oder starkem Wind) nicht oder nur eingeschränkt möglich. Das FANTASIANA und seine Einrichtungen liegen unter freiem Himmel und sind daher der Witterung unterworfen. Der Betrieb des FANTASIANA ist bei Schlechtwetter oder extremen Wetterverhältnissen (wie insb. auch bei extremen Hitze- oder Trockenperioden oder starkem Wind) nicht oder nur eingeschränkt möglich. FANTASIANA hat bei Schlechtwetter oder extremen Wetterverhältnissen das Recht zur fallweisen Änderung der Öffnungszeiten (= spätere Öffnung, früheres Schließen; ganztägiges oder mehrtägiges geschlossen bleiben des FANTASIANAS). Sollte das FANTASIANA für den gesamten Tag vollständige geschlossen bleiben, werden die für diesen Tag erworbenen Online-Tickets automatisch storniert und erhält der Besucher den bereits bezahlten Kaufpreis rücküberwiesen. Sollten jedoch nur einzelne Einrichtungen, Fahrgeschäfte oder dergleichen nicht betrieben werden und/oder der Betrieb zeitlich eingeschränkt werden (z.B. Öffnung des FANTASIANA erst um 12.00 Uhr oder Schließung des Parks bereits um 15.00 Uhr) stehen dem Besucher keine – auch nicht teilweise – Rückerstattungsansprüche zu.

 

13. AUSSCHLUSS VON DER BENÜTZUNG DER PARKANLAGEN

 

 hingewiesen wird auf das Bestehen von Bestimmungen zum gänzlichen oder teilweisen Ausschluss eines Besuchers von der Benützung der Parkanlagen nach näherer Maßgabe der Parkordnung (z.B.: Alters- oder Größenbeschränkungen, Schwangerschaft, usw.). In solchen Fällen besteht kein Anspruch des Besuchers auf Entschädigung, Rückerstattung oder Minderung des Eintrittspreises.

 

14. BENÜTZUNG DER PARKANLAGEN AUF EIGENE GEFAHR

 

Die Besucher erkennen an, dass die Benützung der Parkanlagen selbst bei Einhaltung dieser AGBs, der Parkordnung sowie den näheren Handlungsanweisungen gefahrengeneigt ist und selbst bei Anwendung noch so großer Sorgfalt und Vorsicht ein in der Natur der Sache liegendes, unabwendbares Gefahrenpotential birgt. Insbesondere bei unsachgemäßem Umgang mit den Fahrattraktionen, Spielplätzen, Spielgeräten und ähnlichen Einrichtungen besteht Lebensgefahr oder die Gefahr schwerer Schäden an Körper, Seele und Vermögen. FANTASIANA, diese AGBs, die Parkordnung (samt den näheren Handlungsanweisungen) und das Parkpersonal sind redlich um die Abmilderung dieser Gefahren bemüht, ohne das verbleibende Restrisiko beseitigen zu können. Die Benutzung der Parkanlagen erfolgt daher – unbeschadet der Pflicht des FANTASIANAS, die Parkanlagen in verkehrssicherem Zustand zu erhalten, dazu bereits oben – auf eigene Gefahr und erfordert die Rücksichtnahme auf die Sicherheit und das Wohl anderer Besucher.

 

15. VERHÄLTNIS ZUR PARKORDNUNG

 

Diese AGBs und die jeweils gültige und einen Bestandteil der AGB bildenden Parkordnung bilden ein einheitliches, untrennbares Ganzes. Die Bestimmungen dieser AGBs gelten – auch wenn dies nicht explizit so festgehalten wird – vorbehaltlich der näheren Ausgestaltung und Einschränkung sowie den weiteren Regeln, insbesondere auch zu Haftungen des Besuchers, in der Parkordnung.

 

16. FUNDGEGENSTÄNDE

 

Verlorene oder vergessene Sachen (=Fundgegenstände) können per E-Mail angefragt werden bzw. persönlich an der der Kasse beim Haupteingang abgegeben werden, wobei die Übernahme der Fundgegenstände durch FANTASIANA auf freiwilliger Basis erfolgt und keine Haftung dafür übernommen wird. Abgegebene und in der Zwischenzeit nicht wieder abgeholte Fundgegenstände werden binnen 2 Monaten karitativen Zwecken zugeführt.

 

17. HAFTUNGSAUSSCHLUSS FANTASIANA

 

haftet nicht für selbst verschuldete oder infolge höherer Gewalt oder infolge von nicht vom FANTASIANA oder dessen Leuten verschuldeten Stromausfällen eingetretene, auf einer unsachgemäßen Behandlung oder Benützung der Parkanlagen und seiner Einrichtungen beruhende oder von anderen Besuchern verursachte Schäden und Unfälle eines Besuchers. FANTASIANA haftet seinen Besuchern bei von ihm oder seinen Leuten verschuldeten Schäden am Vermögen nur dann, wenn diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von FANTASIANA oder seiner Leute zurückzuführen sind. Alle Haftungsausschlüsse gelten auch für etwaige Forderungen gegen die Leute von FANTASIANA. Zum Verfall des Schadenersatzanspruchs eines Besuchers dann, wenn eine zumutbare Schadensmeldung nicht spätestens bei Verlassen des FANTASIANS erfolgt, siehe näher in der jeweils geltenden Parkordnung.

 

18. SALVATORISCHE KLAUSEL

 

Falls einzelne Bestimmungen der Kaufverträge, Besucherverträge oder dieser AGB samt der hierin verwiesenen Parkordnung unwirksam sein oder werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst weitgehend entspricht. Im Fall von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck des Vertrags vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.

 

19. ERFÜLLUNGSORT, RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

 

Erfüllungsort ist Straßwalchen. Die Kauf- und Besucherverträge unterliegen österreichischem materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Besuchervertrag, einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Salzburg. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

 

 

Nutzung von Daten

 

Kundendaten werden vom FANTASIANA nur dann verwendet, wenn dies für die Bereitstellung der hier beschriebenen Dienstleistungen und in Übereinstimmung mit der einschlägigen Datenschutzerklärung und allen geltenden Datenschutzgesetzen erforderlich ist (einschließlich der EU-Datenschutz-Grundverordnung). Sowohl FANTASIANA als auch der Kunde werden die Datenschutzerklärung und die Datenschutzbestimmungen einhalten und die erforderliche Unterstützung und Kooperation bereitstellen, soweit dies zumutbar oder erforderlich ist. Sofern FANTASIANA keine Zustimmung des Kunden hat, werden keine personenbezogenen Daten, die gespeichert wurden, an Dritte weitergeben (außer wenn dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, aufgrund einer behördlichen Anfrage oder zum Zwecke der Bereitstellung der Dienste erforderlich ist).

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